Rechtsprechung
   BGH, 22.09.1952 - III ZR 16/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,288
BGH, 22.09.1952 - III ZR 16/51 (https://dejure.org/1952,288)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1952 - III ZR 16/51 (https://dejure.org/1952,288)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1952 - III ZR 16/51 (https://dejure.org/1952,288)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,288) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 7, 156
  • NJW 1952, 1374
  • NJW 1953, 1828 (Ls.)
  • DB 1952, 912
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.05.1951 - III ZR 184/50

    Sparverordnung Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BGH, 22.09.1952 - III ZR 16/51
    Diese rechtliche Beurteilung der von der Britischen Militärregierung gegen den Kläger getroffenen Maßnahme entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 2, 117 ff [I 21], Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk Nr. 1 zu § 50 DBG).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvL 59/52

    Unterbringungsanspruch

    Ob die Direktive Nr. 24 unmittelbar geltendes Recht war (so der Bundesgerichtshof in BGHZ 7, 156 [158]) oder nur eine interne Anweisung des Kontrollrats an die Militärregierungen, kann dahingestellt bleiben.

    Wenn später die gesamte Bestimmung durch die Anordnung Nr. 1 vom 1. April 1948 (ABl. BrMilReg. S. 819) aufgehoben wurde, so wurde dadurch der Verlust des Gehaltsanspruchs nicht rückwirkend beseitigt (vgl. BGHZ 7, 156 [160]).

  • BGH, 18.05.1953 - III ZR 364/52

    Rechtsweg für Beamtenansprüche

    Nach der ständigen, bisher allerdings nur für den Bereich der britischen Besatzungszone entwickelten Rechtsprechung des Senats (vgl. hierzu Urteile des Senats in BGHZ 2, 117 [121]; 7, 156 sowie vom 21. Februar 1952 - III ZR 67/51 - und vom 15. Mai 1952 - III ZR 219/51 - in LM Nr. 1 und 2 zu § 50 DBG) und nach der nunmehr als herrschend zu bezeichnenden Rechtslehre (vgl. Anders, Gesetz zu Art. 131 GrundG 2. Aufl. Vorbem Ziff 2 zu Kap II) bedeutet jedoch eine solche Entfernung aus den Amt aus politischen Gründen nicht das Erlöschen des Beamtenverhältnisses selbst, sondern nur seine Suspendierung, jedenfalls sofern der betroffene Beamte in die Gruppe der Mitläufer und Entlasteten eingestuft wurde.
  • BGH, 25.06.1953 - III ZR 373/51

    Funktionsnachfolge bei Beamtenansprüchen

    Das hat der Senat für die englische Besatzungszone (BGHZ 2, 117 [121]; 7, 156) und in der zur Aufnahme in die Amtliche Sammlung bestimmten Entscheidung vom 18. Mai 1953 - III ZR 364/52 - auch für die amerikanische Besatzungszone bereits entschieden.
  • BGH, 25.02.1953 - II ZR 108/52

    Ruhegehalt und unzulässige Rechtsausübung

    Insoweit befindet sich das Berufungsurteil in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH (BGKZ 2, 117 ff Urteil des BGH vom 22. September 1952 - III ZR 16/51 - und des erkennenden Senats vom 21. Juni 1952 - II ZR 214/51 -).
  • BGH, 22.09.1955 - 4 StR 269/54
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 07.06.1956 - III ZR 298/54

    Rechtsmittel

    Im Gegenteil hatte sich im Zeitpunkt des Erlasses des Gesetzes im Dezember 1952 zumindest für die britische Besatzungszone die Meinung verfestigt, daß die nach 1945 aus politischen Gründen angeordneten "Entlassungen" nicht das Erloschen des Beamtenverhältnisses selbst zur Folge hatten (vgl. BGHZ 2, 117 [121]; 7, 156; LM Nr. 1 und Nr. 2 zu § 50 DBG), mithin auch ausdrücklich suspendierte kriegsgefangene Beamte die Beamteneigenschaft behalten hatten Deshalb ist dem Berufungsgericht darin beizutreten, daß nach dem Willen des Gesetzes auch ausdrücklich suspendierte kriegsgefangene Beamte wie der Kläger zu dem von § 1 des Landesgesetzes vom 15. Dezember 1952 erfaßten Personenkreis der "kriegsgefangenen Beamten" zu rechnen sind.
  • BGH, 07.10.1954 - III ZR 229/52

    Rechtsmittel

    Das hat der Senat in BGHZ 2, 117 [121] und 7, 156 für die englische, in BGHZ 10, 30 für die amerikanische und in BGHZ 10, 125 (Urteil vom 25. Juni 1953) für die französische Besatzungszone entschieden.
  • BGH, 27.10.1955 - III ZR 45/54

    Rechtsmittel

    Die früheren Verbote der Besatzungsmacht, Gehalt an "nichtbeschäftigte" Beamte zu zahlen, bestanden im Jahre 1949 nicht mehr (vgl. BGHZ 7, 160 [BGH 22.09.1952 - III ZR 16/51] ).
  • BGH, 28.02.1955 - III ZR 146/53

    Rechtsmittel

    Der Senat hat darauf jedoch nicht entscheidend abgestellt, sondern unter Bezugnahme auf BGHZ 7, 156 ausgeführt, die Versagung von Ansprüchen der aus politischen Gründen dienstenthobenen Beamten für die Zeit vor dem Erlaß einer ihnen günstigen Entscheidung im Entnazifizierungsverfahren ergebe sich für die Zeit vor dem 1. Oktober 1947 unmittelbar aus der Bestimmung der Ziffer 2 f Abs. 2 der Kontrollratsdirektive Nr. 24, für die spätere Zeit aus der Verordnung Nr. 110 der Britischen Militärregierung in Verbindung mit der genannten Bestimmung der Kontrollratsdirektive Nr. 24.
  • BGH, 11.11.1954 - III ZR 108/53

    Rechtsmittel

    Die von den Parteien und vom Landgericht erwähnten Finanztechnischen Anweisungen und die VO Nr. 99 der BritMilReg hatten die Regelung von Gehaltszahlungen für nicht beschäftigte Beamte, insbesondere Zahlungsverbote, aus Finanztechnischen Gründen und haushaltsmäßigen Erwägungen zum Inhalt (vgl. BGHZ 7, 156 [160]), gewährten aber dem Beamten keine von den gesetzlichen Bestimmungen abweichenden eigenen und selbständigen Rechte und Ansprüche auf Dienstbezüge.
  • BGH, 22.01.1953 - III ZR 269/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.06.1956 - III ZR 311/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.04.1956 - III ZR 247/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.12.1952 - III ZR 205/51

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht